Liebe Eltern und SchülerInnen,

bitte beachten Sie folgende Hinweise, die in und nach den Weihnachtsferien relevant sind:

Wichtige Punkte im Schreiben des Kultusministeriums vom 5. Januar 2022 sind:

  • Testung an jedem Tag in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien
  • Änderung in der Ausnahme von der Testpflicht (Personen mit Auffrischungsimpfung / Genesene mit mind. einer Impfung)
  • Schulanmeldung auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail möglich
  • Lernentwicklungs- und Beratungsgespräche auch per Telefon oder Videokonferenztool (alfaview) möglich
  • Präsenzunterricht wann immer möglich, auf jeden Fall für Abschlussklassen
  • Notbetreuung mit entsprechendem Nachweis, falls Fern- oder Hybridunterricht
  • Keine mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis mind. 31. März 2022

Schülerausweisregelung

Schülerinnen oder Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt auch zu solchen Einrichtungen und Angeboten gestattet, für die ein Testnachweis oder ein Nachweis der Immunisierung erforderlich ist. Als Nachweis des Schülerstatus und damit als Testnachweis genügt der Schülerausweis.

Nachdem in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, genügt der Schülerausweis ab dem 27. Dezember 2021 auch nicht mehr für den Zutritt. Es gilt stattdessen die Grundregel des § 5 Abs. 1 Satz 3 der CoronaVO, die für Schülerinnen und Schüler den Zutritt unter Vorlage eines negativen Testnachweises (Antigen- oder PCR-Testnachweis) gestattet, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch, wenn für den Zutritt 2G plus vorausgesetzt wird.

Nach den Weihnachtsferien wird die Schülerausweisregelung zunächst fortgelten, d.h. dass der Schülerausweis für alle nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler, die nach den Ferien wieder an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen, vorerst auch weiterhin als Testnachweis gilt. Nach seiner Vorlage erhalten sie damit ohne weiteren Test Zugang zu den Angeboten und Einrichtungen, für die ein Test- oder Immunisierungsnachweis zu erbringen ist.

Reiserückkehrer

Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Deshalb sollten nicht nur die geltenden Absonderungsregeln eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor der Nutzung des Schülerverkehrs und dem Betreten des Schulgeländes durch-geführt werden.

Impfmöglichkeiten für Kinder

Der Landkreis hat gemeinsam mit der Kinderklinik der Rems-Murr-Kliniken ein Konzept entwickelt. Das Konzept besteht im Wesentlichen aus 3 Säulen: Neben Kinderimpfaktionen als erste Säule enthält es vor allem die Einrichtung eines Kinderimpfzentrums am Rems-Murr-Klinikum in Winnenden als zweite wichtige Säule. Dieses wurde am 21.12.21 in Betrieb genommen. Zur Steigerung der Impfungen werden nach und nach zusätzlich die niedergelassenen Kinderärzte und Kinderärztinnen eingebunden. Sie bilden die dritte Säule des Konzepts.

Termine für das Kinderimpfzentrum stehen über die zentrale Impfterminvergabe des Landkreises bereit: https://www.rems-murr-kreis.de/kreisimpfzentrum-in-waiblingen/zusammen-schaffen/impfen-im-rems-murr-kreis

Ggfs. wird es außerdem weitere Impfaktionen an den Impfstützpunkten im Rems-Murr-Kreis geben.