Die Notbetreuung in Baden-Württemberg wird ab dem 27. April 2020 ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Kinder der Klassenstufe 7. Auch Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, haben Anspruch darauf. Ministerin „Mit der Notbetreuung unterstützen wir Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
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