Ab dem 17. November wird die Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg wieder eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler müssen dann wieder am Platz Maske tragen. Diese Maßnahme wurde aufgrund der Alarmstufe getroffen. Wir informieren, sobald die Maskenpflicht wieder gelockert wird.
Regelungen für Veranstaltungen in den Schulen
Für den Zutritt zu den Schulen und für die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen gilt unabhängig von der jeweiligen Stufe die 3G-Regelung. Das bedeutet der Zutritt ist nur immunisierten Personen oder mit negativem Testergebnis möglich, wobei ein negativer Antigentest ausreicht. Dies gilt auch in der Alarmstufe. Zudem gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Schule zur Maskenpflicht. Dabei ist zu beachten, dass das 2G-Optionsmodell an Schulen nicht gilt. Auf die Maske kann also auch dann nicht verzichtet werden, wenn nur immunisierten Personen Zutritt gewährt wird. Diese Regelungen zum Zutritt und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.
Quelle: www.km-bw.de