Unsere Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen fördert.
Abschlüsse sind der Realschulabschluss in Klasse 10, der Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder 10 oder der Übergang auf ein Gymnasium nach Abschluss der Klasse 10 im erweiterten Niveau.

„Um Kinder vernünftig großzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf.“

Dieser Leitspruch unseres Fördervereins beschreibt die Stellung der Conrad-Weiser-Schule (CWS) in der Gemeinde auf treffende Weise. Die CWS liegt am Ortsrand und doch mittendrin.

Sie versteht sich als Gemeinschaft, die eng mit dem Aspacher Gemeindeleben verbunden ist. Diese Verbundenheit äußert sich in einer großen Vielfalt von Kooperationen und Projekten in der Gemeinde und durch die Mitarbeit von zahlreichen Ehrenamtlichen aus der Gemeinde in der CWS.
Dies drückt sich auch im Leitspruch des Großaspacher Modells „Miteinander füreinander in Aspach“ aus. Durch dieses Miteinander können sich unsere Schüler positiv am Gemeindeleben beteiligen, gleichzeitig erhalten Aspacher Bürger einen Einblick in das Schulleben. Dies trägt zu einer hohen Wertschätzung in der Gemeinde bei.

DIE GEMEINSCHAFTSSCHULE

In der Gemeinschaftsschule wird nach den Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums unterrichtet.
Das Lernen wird in anregender Weise für die Lernpartnerinnen und Lernpartner gestaltet. Eigenständiges Lernen findet dabei genauso statt wie Lernen miteinander. Daneben werden auch traditionelle Unterrichtsmethoden angewandt. Die Lernpartnerinnen und Lernpartner lernen in Begleitung und unter Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern. Diese nehmen dabei unterschiedliche Rollen ein: als Lernbegleiter, als Coach sowie als klassische Lehrperson.

Umfassende Informationen zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.

Realschulabschluss in Klasse 10
Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder 10

Weitere Informationen können Sie dieser Präsentation des Kultusministeriums entnehmen.

Übergang an das Allgemeinbildende Gymnasium

Weitere Informationen können Sie dieser Präsentation des Kultusministeriums entnehmen.

Im Anschluss an die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, die Möglichkeit, eine dreijährige gymnasiale Oberstufe zu besuchen, entweder an einer Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem Beruflichen Gymnasium.

Für den Wechsel nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht und können nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe versetzt werden.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 die Realschulabschlussprüfung abgelegt. Wenn sie dabei in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen maßgebenden Fächern mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht haben, können sie die Oberstufe sowohl an einer Gemeinschaftsschule als auch an einem allgemein bildenden Gymnasium besuchen.

Für den Übergang auf das allgemein bildende Gymnasium ist es Voraussetzung, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 2. Fremdsprache durchgängig ab Klasse 6 belegt hat.
Der Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in Klassenstufe 10 an einem allgemein bildenden Gymnasium ist keine Wiederholung. Es ist das erste Jahr der dreijährigen gymnasialen Oberstufe. Für einen gelingenden Übergang ist es dabei von Vorteil, wenn in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule und der Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder des Gymnasiums dasselbe Profilfach belegt wird.

Wollen Schülerinnen und Schüler nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule an ein Berufliches Gymnasium wechseln, ist es unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben oder nicht.

  • Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht haben, ist das Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 10 den Realschulabschluss erworben haben, benötigen für die Aufnahme in die Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg

Englisch als erste Fremdsprache ab Klasse 5.
Französisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 6.

Jede Lernpartnerin und jeder Lernpartner wählt ab Klasse 7 ein Wahlpflichtfach.

„Technik“ oder „Alltagskultur, Ernährung, Soziales“. Alternativ wählen die Lernpartnerinnen und Lernpartner die zweite Fremdsprache Französisch, die bereits ab Klassenstufe 6 unterrichtet wird.

Es gibt wie an den Gymnasien Profilfächer. Diese werden ab Klasse 8 unterrichtet.

Jede Gemeinschaftsschule bietet dabei Naturwissenschaft und Technik (NwT) und ein weiteres Profilfach aus den Fächern Musik, Bildende Kunst oder Sport an.
An der Conrad-Weiser-Schule bieten wir das Profilwahlfach Sport an.

CONRAD-WEISER-SCHULE

Besonders stolz sind wir auf  unser vielfältiges und weitreichende Angebot, welches den Großraum Aspach als Lernort mit einschließt.