Übergang an das Allgemeinbildende Gymnasium
Weitere Informationen können Sie dieser Präsentation des Kultusministeriums entnehmen.
Im Anschluss an die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, die Möglichkeit, eine dreijährige gymnasiale Oberstufe zu besuchen, entweder an einer Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem Beruflichen Gymnasium.
Für den Wechsel nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums gibt es bestimmte Voraussetzungen:
- Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht und können nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe versetzt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 die Realschulabschlussprüfung abgelegt. Wenn sie dabei in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen maßgebenden Fächern mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht haben, können sie die Oberstufe sowohl an einer Gemeinschaftsschule als auch an einem allgemein bildenden Gymnasium besuchen.
Für den Übergang auf das allgemein bildende Gymnasium ist es Voraussetzung, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 2. Fremdsprache durchgängig ab Klasse 6 belegt hat.
Der Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in Klassenstufe 10 an einem allgemein bildenden Gymnasium ist keine Wiederholung. Es ist das erste Jahr der dreijährigen gymnasialen Oberstufe. Für einen gelingenden Übergang ist es dabei von Vorteil, wenn in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule und der Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder des Gymnasiums dasselbe Profilfach belegt wird.
Wollen Schülerinnen und Schüler nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule an ein Berufliches Gymnasium wechseln, ist es unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben oder nicht.
- Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht haben, ist das Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 10 den Realschulabschluss erworben haben, benötigen für die Aufnahme in die Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg