Stand: 16. Juni 2021
Liebe Eltern der Grundschule,
seitens des Kultusministeriums gibt es Änderung in Bezug auf die Bescheinigung von Testungen für Grundschulkinder. Von der Schule müssen nun auch zuhause durchgeführte Selbsttests schriftlich bestätigt werden.
Daher werden wir die Tests nun nicht mehr in der Schule durchführen, sondern Sie testen die Kinder ab kommenden Montag wieder zuhause. Sie erhalten am Ende der Woche zwei Tests und zwei Formulare für die Testungen am Montag und Donnerstag.
Das Formular wird von der Lehrkraft unterschrieben und dient Ihnen dann als Testnachweis.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo. – Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 UhrSie erreichen uns immer über E-Mail:
Sekretariat: info@cws-aspach.de
Schulleitung: ahlers@cws-aspach.de stueer@cws-aspach.de
Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 07. Juni 2021
Liebe Eltern der Sekundarstufe,
seit Mittwoch, dem 2. Juni liegt der Inzidenzwert im Rems-Murr-Kreis unter 50 (gestern 34, heute 30), wir gehen davon aus, dass dies auch morgen so sein wird. Dann können am Mittwoch, den 9.06.2021 alle Schüler*innen an die Schule kommen.
Die aktuellen Zahlen für den Rems-Murr-Kreis finden Sie ab Dienstagnachmittag hier:
Bei einer Inzidenz zwischen 0-50 können alle Schularten zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das Abstandsgebot im Unterricht gilt dann nicht mehr. Die Testpflicht und die Maskenpflicht bestehen weiterhin.
Inzidenz | Unterricht | Masken | Tests | Abstand |
---|---|---|---|---|
0-50 | Präsenz alle Schularten | Ja | Pflicht | Nein für SchülerInnen im Unterricht |
50-100 | Wechsel Präsenz- und Fernunterricht für die weiterführende Schule; Präsenzunterricht für die Grundschule | Ja | Pflicht | Bei Wechselunterricht an der weiterführenden Schule ja; an der Grundschule nein |
100-165 | Wechsel Präsenz- und Fernunterricht | Ja | Pflicht | Ja |
über 165 | Fernunterricht; nur zwingend erforderliche Leistungsfeststellungen in Präsenz | Ja | Optional bei Leistungsfeststellungen; gegebenenfalls Trennung nicht getesteter von getesteten SchülerInnen | Ja |
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
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Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 20. Mai 2021
Liebe Eltern,
seit gestern (19. Mai) liegt der Inzidenzwert im Rems-Murr-Kreis bei 94, wir gehen davon aus, dass dies auch nach den Pfingstferien so sein wird.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 können Grundschulen zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das Abstandsgebot gilt dann nicht mehr. Ab Klasse 5 bleibt es beim Wechselunterricht und Abstandsgebot. Die Testpflicht und die Maskenpflicht bestehen weiterhin.
Inzidenz | Unterricht | Masken | Tests | Abstand |
---|---|---|---|---|
0-50 | Präsenz alle Schularten | Ja | Pflicht | Nein für SchülerInnen im Unterricht |
50-100 | Wechsel Präsenz- und Fernunterricht für die weiterführende Schule; Präsenzunterricht für die Grundschule | Ja | Pflicht | Bei Wechselunterricht an der weiterführenden Schule ja; an der Grundschule nein |
100-165 | Wechsel Präsenz- und Fernunterricht | Ja | Pflicht | Ja |
über 165 | Fernunterricht; nur zwingend erforderliche Leistungsfeststellungen in Präsenz | Ja | Optional bei Leistungsfeststellungen; gegebenenfalls Trennung nicht getesteter von getesteten SchülerInnen | Ja |
Nach den Pfingstferien ist jedoch eine Anpassung der Regelung für die weiterführenden Schulen beabsichtigt. Für die ersten beiden Wochen soll es zunächst beim Wechselunterricht bleiben. Ab der dritten Woche nach den Pfingstferien soll für alle Schulen eine Rückkehr in den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen möglich werden, sofern der lnzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis stabil unter 100 liegt.
Für die Abschlussklassen hier nochmals die Übersicht für die Testungen im schriftlichen Prüfungszeitraum:
(Der Schnelltest darf zu Beginn der Prüfung maximal 48h alt sein. Die Testungen an der Schule sind ein Angebot.)
Sonntag 6. Juni | Montag 7. Juni | Dienstag 8. Juni | Mittwoch 9. Juni | Donnerstag 10. Juni |
---|---|---|---|---|
15:00-16:00 Uhr Testung an der Schule | (PCR-Test falls nötig) | Realschulprüfung und Hauptschulprüfung Deutsch Testung im Anschluss | (PCR-Test falls nötig) | Realschulprüfung und Hauptschulprüfung Mathe |
Sonntag 13. Juni | Montag 14. Juni | Dienstag 15. Juni | Mittwoch 16. Juni | Donnerstag 17. Juni | Freitag 18. Juni |
---|---|---|---|---|---|
15:00-16:00 Uhr Testung an der Schule | (PCR-Test falls nötig) | Realschulprüfung und Hauptschulprüfung Englisch | 11:30 – 13:00 Uhr Testung an der Schule für Realschulprüfung | (PCR-Test falls nötig) | RSA Wahlpflichtfach Te/AES/Franz |
Wir wünschen Ihnen auf diesem Wege nochmals erholsame Pfingstferien ohne Homeschooling.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Das Sekretariat/Rektorat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Erste Ferienwoche am Donnerstag
Zweite Ferienwoche täglich zu wechselnden Zeiten, Freitag den ganzen Tag.Sie erreichen uns immer über E-Mail:
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Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 12. Mai 2021
Offizielle Pressemitteilung Nr. 118 des Rems-Murr-Kreises vom 12. Mai 2021
Inzidenz fünf Mal unter 165: Schulen und Kitas können am Montag, 17. Mai, wieder öffnen
Gesundheitsamt informiert Schulen, Kitas und Träger / Landkreis ist mit RMK-COSIMA und PCR-Testzentrum gewappnet
Die 7-Tages-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis liegt am fünften Werktag in Folge unter 165. Rein rechnerisch könnten Schulen und Kitas somit am Brückentag wieder öffnen. Da viele Einrichtungen ohnehin am 14. Mai geschlossen haben, ergibt eine Öffnung an diesem Tag aus organisatorischen Gründen nur wenig Sinn. Deshalb haben das Gesundheitsamt und die Schulämter die Einrichtungen darüber informiert, dass Schulen und Kitas am Montag, 17. Mai, wieder öffnen können – im Wechselunterricht bzw. in der Regelbetreuung. Die Schulen und Kitas haben in diesem Zuge auch einen neuen Handlungsleitfaden für das Auftreten von Corona-Fällen vom Gesundheitsamt erhalten.
„Für Kinder und Jugendliche ist diese dritte Welle besonders hart, deshalb bin ich froh, dass Schulen und Kitas wieder öffnen können“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Mir war immer wichtig, die Schulen und Kitas bestmöglich in der Pandemie zu unterstützen. Die erneute Schließung haben wir daher genutzt: Mit der Umwandlung des Schnelltestzentrums in Winnenden in ein PCR-Testzentrum, mit der App RMK-COSIMA und neuen Handlungsleitfäden für Schulen und Kitas“, sagt Landrat Sigel.
Inzwischen werden in Schulen, Kitas und in Unternehmen regelmäßig Schnelltests durchgeführt. Gleichzeitig steigt aufgrund der zahlreichen Schnelltests nicht nur in Schulen und Kitas der Bedarf an PCR-Tests, da ein positives Schnelltestergebnis über diese laborgestützten Tests überprüft wird. Dank gute Abstimmung konnten und können die PCR-Nachtestungen meist schnell in den jeweiligen Arztpraxen oder der Fieberambulanz erledigt werden. Inzwischen sind die Arztpraxen nicht nur in die bei der Impfkampagne gefordert, auch an Sonn- und Feiertagen war die PCR-Nachttestungen immer nur sehr begrenzt möglich.
Seit Montag, 10. Mai, können in folgenden Fällen PCR-Tests im Testzentrum beim Rems-Murr-Klinikum Winnenden gemacht werden:
- Nach einem positiven Schnelltest können Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen PCR-Test machen. Nachweis: positiver Schnelltest (z.B. über COSIMA oder COSAN).
- Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen mit Nachweis.
- Wer aus anderen Gründen einen PCR-Test braucht – zum Beispiel im Kontext einer Reise – kann diesen ebenfalls im Winnender Testzentrum machen lassen – allerdings als Selbstzahler. Die Kosten liegen bei 89 Euro.
- Wer Symptome hat, die auf das Coronavirus hinweisen könnten, meldet sich bitte weiterhin telefonisch beim Hausarzt oder am Wochenende bei der Corona-Ambulanz an der Rems-Murr-Klinik Schorndorf.
Anmeldung und Auswertung
Die PCR-Testung ist von Montag bis Sonntag jeweils von 7:30 bis 12 Uhr mit Termin möglich. Termine erhält man in nur wenigen Klicks über das Schnelltestportal COSAN: www.rems-murr-kreis.de/schnelltest
Das eigene Labor der Rems-Murr-Kliniken ermöglicht eine schnelle Auswertung der Tests. Das Ergebnis wird in der Regel am selben Tag über COSAN per E-Mail oder über die neue App RMK-COSIMA mitgeteilt.
Ergebnis aus dem Testzentrum auch bequem und digital in RMK-COSIMA anzeigen
Die RMK-COSIMA-App ist mit dem COSAN-Portal vernetzt. Wer häufiger im Rems-Murr-Kreis in Schnelltestzentren geht, sollte sich deshalb die App RMK-COSIMA herunterladen. Bei allen Schnelltests, die wie gewohnt über die Termin-Plattform des Landkreises gebucht werden, kommt das Ergebnis dann direkt aufs Handy und ist als Nachweis überall dabei. Dazu muss man sich lediglich bei der Buchung eines Termins im Schnelltestportal COSAN mit dem Zugang aus RMK-COSIMA anmelden. Die neue App RMK-COSIMA ergänzt also das Schnelltest-Angebot im Landkreis.
App RMK-COSIMA ist jetzt auch in Schulen voll einsatzfähig
In einer Pilotphase testen Schulen die App RMK-COSIMA zur digitalen Erfassung von Selbst-Schnelltests. Die App erleichtert den Schulen nicht nur die Abwicklung der Tests – etwa durch den bequemen Import von Klassenlisten. Die App übermittelt zudem positive Testergebnisse automatisch ans Gesundheitsamt und hilft damit Betroffenen, schnell und unkompliziert einen PCR-Test machen zu können.
Außerdem können die Schulen die nötige Dokumentation – inklusive Berichte an das Kultusministerium – bequem per Datenexport in Excel erledigen und auf viel Zettelwirtschaft verzichten. Diese Lösungen hat der Rems-Murr-Kreis bewusst in die App integriert, um die Schulen bei der Abwicklung der Testungen mit digitalen Lösungen zu entlasten. Nach der Erprobung bei Frisören und in Unternehmen ist die App damit auch in Schulen voll einsatzfähig. Weitere Informationen finden Sie unter www.rems-murr-kreis.de/corona
Stand: 23. April 2021
Liebe Eltern,
wie Sie den Medien entnehmen konnten steigen die Zahlen im Rems-Murr-Kreis weiterhin, Stand heute liegt der Inzidenzwert bei 214. Daher hat der Landkreis die Empfehlung ausgesprochen ab Montag, 26. April 2021 zum Fernunterricht zurückzukehren.
Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber das neue Bevölkerungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat dem gestern bereits zugestimmt. Ab Inkrafttreten gilt ein neuer Schwellenwert von 165 für Schulen und Kindertagesstätten. Beide Schwellenwerte haben wir überschritten.
Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass ab der kommenden Woche diese Vorgaben greifen und formal grundsätzlich kein Präsenzunterricht im Rems-Murr-Kreis mehr stattfinden darf.
Die Klassenlehrer*innen werden Sie darüber informieren, wann und wie Materialpakete in der Grundschule ausgeteilt werden und wie der Online- Unterricht für alle Klassenstufen stattfinden wird.
Die Abschlussklassen werden weiterhin in einem Wechsel aus Präsenz- und Onlineunterricht beschult. Die Notbetreuung ist wie bisher auch gewährleistet.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo – Do 8:00 – 12:00 Uhr
Sie erreichen uns immer über E-Mail:
Sekretariat: info@cws-aspach.de
Schulleitung: ahlers@cws-aspach.de stueer@cws-aspach.de
Vielen Dank für Ihre Geduld und Haltung gegenüber der Schule, das Kollegium und ich, wir wissen das zu schätzen.
Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers
-Rektorin-
Stand: 02. April 2021
Liebe Eltern,
früher wie erwartet gibt es Neuigkeiten zur Unterrichtssituation ab dem 12. April in der Woche ab dem 12. April findet, außer in den Abschlussklassen, kein Präsenzunterricht statt. Erfasst von dieser Regelung sind auch die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.
Abschlussklassen:
Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, welche zu einem allgemeinen Abschluss oder einem Berufsabschluss führen, gelten für sie in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht) weiter. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts.
Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen an denen die Kinder nicht betreut sind auch weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt wie bisher über das Sekretariat und zusätzlich über den Hort/die Kernzeit.
Schulbetrieb ab dem 19. April 2021
Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt.
Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere Informationen.
Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal.
Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können. Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.
Maskenpflicht
Es gilt nach wie vor für alle Personen auf dem Schulgelände eine Maskenpflicht(medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske).
Ende nächster Woche erhalten Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Stundenplänen im Fernlernen und den Materialpaketen.
Leihgeräte können am Donnerstag, den 08.04. und am Freitag, den 09.04. zwischen 10:00 und 14:00 Uhr an der Schule abgeholt werden, können Sie zu diesen Zeiten nicht, rufen Sie bitte an, wir bemühen uns dann um einen anderen Termin.
Im Osterbrief hatte ich geschrieben:
Wir möchten uns im Namen des Kollegiums nochmals bei Ihnen für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Gemeinsam werden wir auch in Zukunft aus den Gegebenheiten das Bestmögliche machen.
Dies werden wir nun nach den Feiertagen in Angriff nehmen, bis dahin wünsche ich Ihnen nochmals schöne Ostern.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
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Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 11. März 2021
Liebe Eltern,
Unterrichtssituation ab dem 15. März (Stand 11.03.2021)
Für die Klassen 5 und 6 haben wir nun, nach Absprache mit dem Schulamt und dem Austausch mit anderen Schulleitungen, ein Konzept erarbeitet. Die Klassen 5a/b und 6a/b werden mit einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen beginnen.
Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 5 und 6 hat ab 15. März 2021 mit Ausnahme des Sportunterrichts entsprechend der regulären Stundentafel in der Präsenz an der Schule zu erfolgen. Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht ist für diese Klassenstufen nicht vorgesehen.
Die Klassenstufen 5 und 6 werden in je 3 Gruppen geteilt, welche einen festen Raum zugeteilt bekommen. Dadurch haben wir kleinere Gruppen in den Räumen und der Abstand kann im Unterricht gewahrt werden. Nach wie vor gelten die Hygienevorschriften. Auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen besteht Maskenpflicht und der Abstand ist, wann immer möglich, zu halten.
Am Montag treffen sich die Klassen 5 auf dem Schulhof vor dem oberen Eingang zum GMS Gebäude, dort werden Sie von den Lehrkräften abgeholt.
Die Klassen 6 treffen sich vor dem unteren Eingang zum GMS Gebäude und werden dort von den Lehrkräften abgeholt.
Die genauen Stundenpläne erhalten Sie von den Klassenlehrerinnen.
Der Bus 477 Erbstetten – Kirchberg – Aspach fährt morgens zur 1. Stunde zur Schule.
Tag | Zeit |
---|---|
Montag | 15:55 Uhr |
Dienstag | 13:27 Uhr |
Mittwoch | 13:27 Uhr |
Donnerstag | 15:12 Uhr & 15:55 Uhr |
Freitag | 13:27 Uhr |
SchülerInnen können in den Randstunden, wenn nötig, in den Klassenräumen auf den Bus/den Unterricht warten. Eine Aufsicht wird im Gebäude vor Ort sein.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
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Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 10. März 2021
Liebe Eltern,
Unterrichtssituation ab dem 15. März (Stand 10.03.2021)
Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.
Dies bedeutet für die Klassen 1-4 an der CWS:
Montag – Donnerstag: 1. – 5. Stunde
Freitag: 1. -4. Stunde
Der Unterricht wird im Klassenverband stattfinden, um eine Durchmischung der Klassen zu verhindern, wird kein klassen- oder jahrgangsübergreifender Unterricht stattfinden.
Für die Klassenstufen 5 und 6 ist momentan noch nicht geklärt, wie die Vorgaben sein werden. Wie Sie der Presse entnehmen können besteht hier noch Diskussionsbedarf bei der Landesregierung.
Wir werden Sie informieren, sobald wir Näheres dazu wissen.
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Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 12. Februar 2021
Liebe Eltern,
Öffnung der Grundschulen und Unterrichtsangebote ab dem 22. Februar 2021
- Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen beginnt ab dem 22. Februar voraussichtlich der Wechselunterricht. Der Präsenzunterricht findet in konstanten Gruppen von maximal 14 Kindern statt, dies bedeutet zumeist die Teilung der Klassen. Die SchülerInnen sind im Wechsel in der Schule und zuhause. Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Weitere Informationen und den Stundenplan für Ihr Kind erhalten Sie von den KlassenlehrerInnen am kommenden Dienstag.
- Fernunterricht Sekundarstufe: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird weiterhin wie bisher Fernunterricht angeboten. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
- Für die Abschlussklassen kann Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung angeboten werden. Daher bieten wir den Schülerinnen und Schülern der Klassen 10a und 9b ab dem 22. Februar Präsenzunterricht in den Prüfungsfächern an. Weitere Informationen und den Stundenplan für Ihr Kind erhalten Sie von den KlassenlehrerInnen.
- Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, jedoch Schulpflicht.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen an denen die Kinder nicht betreut sind auch weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet.
- Die Anmeldung erfolgt wie bisher über das Sekretariat und zusätzlich über den Hort / die Kernzeit.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
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Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 29. Januar 2021
Liebe Eltern,
Schulen und Kitas bleiben nun bis zum 14. Februar geschlossen. Die Faschingsferien vom 15. bis zum 19. Februar schließen sich an.
- Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
- Fernunterricht Sekundarstufe: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.
Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
Für die Abschlussklassen kann Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung angeboten werden.
Wir bieten vor den Faschingsferien Präsenztermine zur Vorbereitung auf die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch in den Klassen 9 und 10 an.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
- Die Anmeldung erfolgt wie bisher über das Sekretariat und zusätzlich über den Hort/die Kernzeit.
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Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Stand: 14. Januar 2021
Liebe Eltern,
Schulen und Kitas bleiben bis Ende des Monats geschlossen. Neue Entscheidungen sollen erst nach Beratung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. Januar getroffen werden.
- Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
- Fernunterricht Sekundarstufe: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
- Die Anmeldung erfolgt wie bisher über das Sekretariat und zusätzlich über den Hort/die Kernzeit.
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Mo – Fr: 8:00 – 12:00 UhrSie erreichen uns immer über E-Mail:
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Mit herzlichem Gruß,
Heidi Ahlers Tobias Stüer
-Rektorin- -Konrektor-
Info zur Schulschließung vom 11. Januar
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr.
Die Bundesregierung hat sich zusammen mit der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen.
- Schulen und Kitas bleiben in der kommenden Woche (11. -15.01.) geschlossen.
- Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
- Fernunterricht Sekundarstufe: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.
Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Auch für die Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
- Die Anmeldung erfolgt wie bisher über das Sekretariat und zusätzlich über den Hort/die Kernzeit.
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien
Weitere Informationen:
Leihgeräte können am Freitag zwischen 10 und 17 Uhr (oder nach Rücksprache gerne auch an einem anderen Termin) beim Sekretariat abgeholt werden.
Die KlassenlehrerInnen werden Ihnen weitere Informationen zu den jeweiligen Klassen zukommen lassen.
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