Liebe Eltern,
die Schulen in Baden-Württemberg schließen ab Dienstag den 17. März bis zum Ende der Osterferien. Ab dem 20. April nach den Osterfreien starten wir wieder mit eingeschränktem Unterricht nach Lernplänen und Arbeitsmaterial, sowie mit Hilfe von Videokonferenzen und unserer Online-Lernplattform Diler.
Sollten Sie eine Notfallbetreuung benötigen, überprüfen Sie bitte, ob Sie diese in Anspruch nehmen können/dürfen und melden dann Ihr Kind über den Anmeldebogen an. Bitte informieren Sie auch die Schulleitung Frau Ahlers per Mail darüber.
Sie können die Klassenlehrer unter folgender Mailadresse erreichen nachname@cws-aspach.de (siehe auch hier).
Grundschule:
Ihren Kindern wird am Montag gesagt welche Schulmaterialien sie mit nach Hause nehmen sollen. Die Lernpläne werden den Kindern mitgegeben und Sie erhalten über die Klassenlehrer weitere Lernpläne in den kommenden drei Wochen.
Sekundarbereich Klassen 5 – 9:
Ihren Kindern wird am Montag gesagt welche Schulmaterialien sie mit nach Hause nehmen sollen. Lernpläne werden im Diler zugänglich sein und dort aktualisiert. Hierzu erhalten die SchülerInnen am Montag noch ein Informationsschreiben. Kontakt zu den Lehrkräften ebenfalls über die Diler Plattform oder per Mail. Sollte es Fragen zur Diler-Nutzung geben, wenden Sie sich bitte an Frau Scherer, Frau Matena oder Herrn Reichert.
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo – Fr 8:00 – 12:30 Uhr
Mo, Die und Do 13:00 – 15:00 Uhr
Mit freundlichem Gruß
Heidi Ahlers
-Schulleiterin-
Einrichtung einer Notfallbetreuung
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Bitte teilen Sie uns über das Sekretariat mit, falls Ihr Kind in die Notfallbetreuung kommen soll. Beachten Sie die Voraussetzungen oben im Text.
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Mo – Fr 8:00 – 12:30 Uhr
Mo, Die und Do 13:00 – 15:00 Uhr
Telefon: 07191 203 13
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.